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Wenn Dokumente aus anderen Ländern vorgelegt werden, müssen diese ins Spanische oder in die Amtssprache des Territoriums, in dem der Antrag eingereicht wird, übersetzt werden.

Alle ausländischen öffentlichen Urkunden müssen zuvor vom spanischen Konsulat, das in dem Land zuständig ist, in dem das Dokument ausgestellt wurde, oder gegebenenfalls vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit legalisiert werden, sofern das Dokument nicht legalisiert wurde von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 mit einer Apostille versehen worden sein und es sei denn, das Dokument ist gemäß dem Internationalen Übereinkommen von der Legalisierung ausgenommen.

Weitere Informationen zur Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten finden Sie im Informationsblatt.

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