Was ist eine Arbeitserlaubnis in Spanien?
Die Arbeitserlaubnis – rechtlich genannt Aufenthalts- und ArbeitserlaubnisDas Arbeitsvisum ist das Dokument, das Nicht-EU-Bürgern die legale Arbeitsaufnahme in Spanien ermöglicht. Ohne dieses Dokument ist jede bezahlte Erwerbstätigkeit auf spanischem Gebiet illegal, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
In Spanien werden Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in der Regel zusammen bearbeitet und sind in der Ausländerausweis (TIE). Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Verfahren vor der spanischen Verwaltung Folgendes: NIE (Ausländeridentifikationsnummer).
Die für diese Genehmigungen geltenden Vorschriften sind die Organisches Gesetz 4/2000 vom 11. Januar (Einwanderungsrecht) und die Königliches Dekret 1155/2024 vom 19. November (neue Einwanderungsbestimmungen, in Kraft seit dem 20. Mai 2025), die wichtige Änderungen bei Fristen und Anforderungen mit sich bringen.
Wichtig: Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Um in Spanien arbeiten zu können, benötigen sie lediglich eine gültige NIE (Ausländeridentifikationsnummer).
Wer benötigt in Spanien eine Arbeitserlaubnis?
Benötigen alle Staatsbürger bestimmter Länder eine Arbeitserlaubnis? nicht zur Europäischen Union gehörend, Personen aus dem EWR oder der Schweiz, die in Spanien einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, sei es als Angestellte oder als Selbstständige.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, für die keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, wie beispielsweise Künstler auf internationalen Tourneen, Gastwissenschaftler, prominente Dozenten oder Leistungssportler, die an bestimmten Wettkämpfen teilnehmen.
Arten von Arbeitsgenehmigungen in Spanien (2026)
1. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Erwerbstätige
Es handelt sich um die am häufigsten verwendete Genehmigung. Sie wird Ausländern erteilt, die eine Stellenangebot von einem spanischen Unternehmen. Der Arbeitgeber leitet den Prozess von Spanien aus ein, während sich der Arbeitnehmer in seinem Herkunftsland befindet.
- Anfangsdauer: 1 Jahr, verlängerbar um jeweils 2 Jahre, bis ein langfristiger Aufenthaltstitel erreicht ist
- Management: Der Arbeitgeber leitet das Verfahren beim Einwanderungsamt der Provinz ein, in der die Arbeit stattfinden soll.
- Schlüsselbedingung: Die nationale Beschäftigungslage muss überwunden werden (der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine lokalen Bewerber für die Stelle zur Verfügung stehen), es sei denn, der Beruf ist in der Liste aufgeführt. Katalog schwer zu besetzender Berufe wird vierteljährlich von der SEPE veröffentlicht
Wenn Sie bereits einen besitzen Arbeitsvertrag, Bei NIESPANA beraten wir Sie und übernehmen die gesamte Abwicklung.
2. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbstständige
Für Ausländer über 18 Jahre, die möchten Gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen oder als Selbstständiger in Spanien arbeiten. Der Vorgang wird beim spanischen Konsulat im Herkunftsland abgewickelt.
Spezifische Anforderungen:
- Detaillierter Geschäftsplan
- Weisen Sie ausreichende finanzielle Mittel nach, um das Unternehmen zu gründen und in Spanien zu bleiben.
- Beachten Sie die gesetzlichen Anforderungen für die Gründung eines Unternehmens in Spanien.
- Sie verfügen über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen oder ausreichende, anerkannte Berufserfahrung.
3. Soziale Integration
Ein Weg, die Situation von Ausländern zu legalisieren, die haben mindestens 3 Jahre in Spanien Sie ermöglicht Ihnen den Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für Angestellte oder Selbstständige) für 1 Jahr, die verlängerbar ist.
Hauptanforderungen:
- 3 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Spanien (dokumentiert)
- Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland in den letzten 5 Jahren
- Familienangehörige in Spanien haben (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Kinder oder Eltern mit rechtmäßigem Aufenthaltsrecht) o einen Bericht über die Integrationsbemühungen der autonomen Gemeinschaft herausgeben zu lassen
Weitere Informationen zu unserem Service finden Sie hier. soziale Integration.
4. Beschäftigungsbeziehungen
Für undokumentierte Einwanderer mit mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Spanien und das kann ein früheres Beschäftigungsverhältnis mit einem spanischen Unternehmen belegen.
Hauptanforderungen:
- 2 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Spanien
- Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland in den letzten 5 Jahren
- Das Beschäftigungsverhältnis nachweisen (durch ein Gerichtsurteil, eine Verwaltungsentscheidung, einen Arbeitsinspektionsbericht oder andere Nachweismittel).
Schauen Sie sich unseren Service an Arbeitsplatzsicherheit.
5. Verwurzelung durch Bildung
Diese neue Bestimmung wird durch die neuen Einwanderungsbestimmungen von 2025 bekräftigt. Sie ermöglicht es Ihnen, während des Studiums eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. formale, auf Beschäftigung ausgerichtete Ausbildung.
Hauptanforderungen:
- 2 Jahre Aufenthalt in Spanien (Zeiträume als Antragsteller auf internationalen Schutz werden nicht mitgerechnet)
- Nehmen Sie an offiziellen Ausbildungsprogrammen teil: FP-Niveau C, Erwachsenenbildung, Berufszertifikate oder SEPE-Kurse für schwer zu besetzende Berufe.
- Reichen Sie einen Integrationsbericht ein.
Weitere Informationen unter Verwurzelung durch Bildung.
6. Familienbande
Für Ausländer mit direkten familiären Bindungen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder minderjährige Kinder) zu spanischen Staatsbürgern oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien.
Alle Details zu unserem Service finden Sie hier. Familienbande.
7. Visum für Arbeitssuchende
Adressiert an Absolventen von Universitäten oder Berufsausbildungen Diejenigen, die nach Spanien kommen möchten, um Arbeit zu suchen, können sich dort bis zu 12 Monate aufhalten und während dieser Zeit nach einer Anstellung suchen. Sollten sie eine finden, können sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Genehmigung zur Stellensuche.
8. Genehmigung für digitale Nomaden
Für Fachkräfte, die für ausländische Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens remote arbeiten. Ermöglicht Ihnen, legal in Spanien zu leben und remote zu arbeiten.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Abschnitt über digitale Nomaden.
Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis
Unabhängig von der Art der Genehmigung gibt es allgemeine Anforderungen, die alle Antragsteller erfüllen müssen:
Anforderungen an die Mitarbeiter:
- Sich in Spanien nicht in einer irregulären Situation zu befinden (außer im Falle eines Aufenthaltsrechts, das diese Situation genau legalisiert).
- In den letzten 5 Jahren wurden in Spanien oder in meinen Wohnsitzländern keine Straftaten gemäß dem spanischen Strafgesetzbuch registriert.
- Nicht von der Einreise nach Spanien ausgeschlossen zu werden oder in den Hoheitsraum von Ländern, mit denen Spanien ein unterzeichnetes Abkommen hat, als unzulässig gelistet zu werden.
- Nicht innerhalb der Frist, in der eine Verpflichtung eingegangen ist, nicht nach Spanien zurückzukehren (sofern diese zuvor unterzeichnet wurde).
- Bezahlen Sie die entsprechenden Gebühren über die Modell 790 (Code 062)
Anforderungen an den Arbeitgeber (für Angestelltenverhältnisse):
- Das Unternehmen wurde rechtmäßig in Spanien gegründet und registriert.
- Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt fristgerecht.
- Bieten Sie einen Vertrag an, der die Mindestanforderungen des Arbeitnehmergesetzes erfüllt (Gehalt, Arbeitszeit, Berufskategorie).
- Um die Unmöglichkeit aufzuzeigen, die Stelle mit Arbeitskräften zu besetzen, die auf dem inländischen Arbeitsmarkt verfügbar sind (Nationale Beschäftigungslage), außer in Ausnahmefällen.
Erforderliche Dokumentation
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art der Genehmigung, im Allgemeinen sind jedoch folgende erforderlich:
- Gültiger Reisepass (mit einer Restgültigkeit von mindestens 1 Jahr)
- Antragsformular (EX-03 für ein fremdes Konto, EX-07 für ein eigenes Konto)
- Arbeitsvertrag Unterschrieben vom Arbeitgeber (für ein fremdes Konto)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und den Wohnsitzländern der letzten 5 Jahre (mit Apostille oder Legalisierung und ins Spanische übersetzt)
- Zahlungsnachweis der Gebühren (Modell 790)
- Qualifikationen oder Berufserfahrung wenn der Beruf es erfordert
- Je nach Art des Wohnsitzes: Melderegister, Gerichtsurteile, Integrationsberichte usw.
Alle ausländischen öffentlichen Dokumente müssen mit Apostille versehen oder legalisiert und begleitet von beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Wie beantrage ich eine Arbeitserlaubnis? Schritt für Schritt
Aus dem Ausland (Erstgenehmigung zur Selbstständigkeit oder Beschäftigung)
- Der Arbeitgeber (oder der Selbstständige) reicht den Antrag bei der Einwanderungsbehörde aus der Provinz, in der die Aktivität stattfinden wird, oder elektronisch über die elektronische Zentrale des Ministeriums.
- Die Gebühren werden bei der 10 Werktage nach der Aufnahme zur Bearbeitung
- Die Regierung hat eine Frist gesetzt 3 Monate zur Klärung. Erfolgt keine Antwort, gilt die Anfrage aufgrund von Schweigen der Verwaltung als abgelehnt.
- Wird die Genehmigung erteilt, beantragt der Arbeitnehmer die Visum im spanischen Konsulat in Ihrem Land
- Der Arbeiter reist während der 3 Monate Gültigkeit des Visums
- Innerhalb des Zeitraums 1 Monat Ab dem Datum der Registrierung bei der Sozialversicherung müssen Sie die folgende Leistung beantragen: BINDEN bei der entsprechenden Polizeistation
Aus Spanien (Wurzeln und andere Regularisierungswege)
- Der Antragsteller reicht den Antrag beim Einwanderungsamt seiner Wohnsitzprovinz ein.
- Die entsprechenden Gebühren werden bezahlt
- Zeitrahmen für die Lösung: 3 Monate (oder 6 Monate in einigen Ausnahmefällen)
- Bei Genehmigung erhalten Sie die TIE direkt, ohne dass Sie zuvor ein Visum benötigen.
Online-Management im Jahr 2026
Die neuen Einwanderungsbestimmungen fördern die Digitalisierung der Verfahren: Die meisten Anträge und Verlängerungen können über das Online-Portal des Ministeriums abgewickelt werden, wobei die Dokumente digital hochgeladen werden. Dies reduziert die Anzahl persönlicher Besuche und vereinheitlicht die Verfahren in allen Provinzen.
Gebühren und Kosten für Arbeitsgenehmigungen
Die Gebühren werden über die Modell 790 (Code 062) und variieren je nach Art der Autorisierung:
- Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis: ungefähr zwischen 10 und 20 Euro
- Genehmigung zur Beschäftigung für andere oder zur Selbstständigkeit: zwischen 75 € und 200 € ungefähr
- Ausländerausweis (TIE): etwa 16 €
Die genauen Beträge können abweichen. Bitte prüfen Sie stets die aktuellen Zinssätze auf der Website des Finanzministeriums oder kontaktieren Sie uns direkt.
Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnisse haben eine anfängliche Laufzeit von 1 Jahr und werden für Zeiträume von 2 Jahre Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien kann man die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Langzeitwohnsitz, wodurch eine wesentlich stabilere Situation geschaffen wird.
Zur Verlängerung müssen Sie Folgendes tun:
- Zum Nachweis der Kontinuität der Beschäftigung oder der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Halten Sie Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf dem neuesten Stand.
- Bis 2026 muss ein tatsächlicher Aufenthalt in Spanien von mehr als 183 Tagen pro Jahr nachgewiesen werden.
Der Verlängerungsantrag muss eingereicht werden innerhalb von 60 Tagen vor dem Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung oder bis zu 90 Tage später (wodurch jedoch vorübergehende Unregelmäßigkeiten entstehen).
Was passiert, wenn ich ohne Arbeitserlaubnis in Spanien arbeite?
Arbeiten ohne Genehmigung ist ein schwerwiegender Verstoß sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber:
- Für den Arbeiter: Dies kann Sanktionen, die Ausweisung aus spanischem Hoheitsgebiet und ein Einreiseverbot für einen bestimmten Zeitraum zur Folge haben.
- Für den Arbeitgeber: sehr hohe Geldstrafen (zwischen 10.001 € und 100.000 € pro nicht registriertem Arbeitnehmer gemäß Artikel 54 des Einwanderungsgesetzes) sowie die gesamtschuldnerische Haftung für die dem Arbeitnehmer geschuldeten Löhne und Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Sie keinen gültigen Aufenthaltsstatus besitzen, gibt es legale Wege, diesen zu legalisieren: Eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund sozialer Integration, Beschäftigung oder Ausbildung kann die Lösung sein. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.
Übergang vom Studenten zum Arbeitnehmer
Wenn Sie Ausländer sind und länger als 3 Jahre in Spanien studiert haben, können Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. ohne das Land verlassen zu müssen, Sofern Sie ein Stellenangebot über mindestens ein Jahr mit 30 Stunden pro Woche und Ihr Abschlusszeugnis vorlegen, ist dies für viele internationale Studierende einer der direktesten und zugänglichsten Wege, ihren Beschäftigungsstatus zu legalisieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf eine Arbeitserlaubnis? Die Behörde hat eine gesetzliche Frist von drei Monaten ab dem Datum der vollständigen Akteneinreichung. In der Praxis können die Fristen je nach Provinz und Arbeitsbelastung der jeweiligen Einwanderungsbehörde variieren.
Kann ich arbeiten, während ich auf die Lösung warte? Nein. Während der Bearbeitung Ihres Antrags sind Sie nicht berechtigt zu arbeiten, es sei denn, Sie verfügen über eine andere gültige Arbeitserlaubnis.
Darf ich mit meiner Arbeitserlaubnis für jedes Unternehmen in Spanien arbeiten? Die ursprüngliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber und Sektor gebunden. Nach der ersten Verlängerung gilt sie jedoch in der Regel für jede Tätigkeit und jeden Arbeitgeber in ganz Spanien.
Was ist der Katalog schwer zu besetzender Berufe? Dies ist eine vierteljährlich vom spanischen Arbeitsamt (SEPE) veröffentlichte Liste der Berufe mit Fachkräftemangel in Spanien. Steht Ihr Beruf auf dieser Liste, muss der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er keine lokalen Bewerber finden konnte, was das Verfahren erheblich vereinfacht.
Kann ich meine Arbeitserlaubnis von außerhalb Spaniens beantragen? Ja. Der Arbeitgeber kann das Verfahren elektronisch von Spanien aus einleiten, während sich der Arbeitnehmer in seinem Heimatland befindet. Sobald die Genehmigung erteilt ist, beantragt der Arbeitnehmer das Visum beim spanischen Konsulat.
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