Jobsuche-Visum in Spanien: Leitfaden für 2026

Was ist ein Arbeitssuchendenvisum in Spanien?

Er Visum für Arbeitssuchende, offiziell genannt Aufenthaltserlaubnis für die Jobsuche oder die Gründung eines Unternehmens, Es handelt sich um eine Genehmigung, die Ausländern, die ein Hochschulstudium in Spanien abgeschlossen haben, einen legalen Aufenthalt von maximal [Zeitraum einfügen] Tagen im Land ermöglicht. 24 Monate nach Abschluss ihres Studiums, mit dem Ziel, einen Job zu finden oder ein Geschäftsprojekt zu starten.

Vor Einführung dieses Visums befanden sich internationale Studierende in einer frustrierenden Situation: Nach Abschluss ihres Bachelor- oder Masterstudiums erlosch ihre Aufenthaltserlaubnis, sodass sie entweder Spanien verlassen oder in ihrem Heimatland ein kompliziertes Verfahren einleiten mussten, um hier arbeiten zu können. Dieses Visum beseitigt dieses Problem und schafft eine direkte rechtliche Brücke zwischen Studium und Beschäftigung oder Unternehmertum.

Seine rechtliche Grundlage findet sich in der siebzehnte Zusatzbestimmung des Gesetzes 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern, und in der Richtlinie (EU) 2016/801 über Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Studierende aus Drittstaaten.

Wichtige Information: Dies ist keine Verlängerung des Studentenvisums, sondern eine Statusänderung: Sie ziehen legal um von bleiben a Residenz. Es handelt sich um einen relevanten rechtlichen Unterschied, der praktische Auswirkungen auf Fristen und Rechte hat.


Wer kann dieses Visum beantragen?

Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Hauptvoraussetzung: Besitz eines Studentenvisums in Spanien

Nur diejenigen, die einen besessen haben Langzeitaufenthaltserlaubnis für Studienzwecke in Spanien (mit Studentenvisum) und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer regulären Situation befinden.

Sie haben keinen Zugriff Dieses Visum gilt nicht für Personen, die mit einem Kurzzeitvisum (weniger als 6 Monate) in Spanien studiert haben, ohne einen längeren Studienaufenthalt absolviert zu haben, noch für Personen, die an einer nicht autorisierten Einrichtung studiert haben.

Mindestqualifikationsniveau: Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens

Die abgeschlossenen Studien müssen mindestens folgendes Niveau erreicht haben: Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF), was Folgendem entspricht:

  • Universitätsabschluss (Bachelor-Abschluss, Ingenieurwesen, Architektur)
  • Offizieller Master-Abschluss Universität (Niveau 7)
  • Promotion (Stufe 8)
  • Höhere berufliche Ausbildung das Stufe 6 erreicht
  • Höhere künstlerische Ausbildung höheres Niveau (Stufe 6)
  • Höhere berufliche Studien im Bereich Bildende Kunst und Design (Stufe 6)
  • Höhere Sportausbildung (Stufe 6)

Aufmerksamkeit: Universitätsspezifische Qualifikationen (universitätsspezifische Masterabschlüsse, Weiterbildungsdiplome, Spezialisierungskurse) Sie sind ungültig. Für dieses Verfahren werden, selbst wenn die Kurse von einer renommierten Universität angeboten werden, nur offizielle Abschlüsse anerkannt, die im Register der Universitäten, Zentren und Abschlüsse (RUCT) eingetragen sind. Sprachkurse reichen unabhängig von ihrer Dauer ebenfalls nicht aus.

Sofern der Studiengang obligatorische Praktika vorsieht (Abschlussarbeit, Masterarbeit, Studienpraktikum), gilt das Studium erst nach Abschluss des Praktikums als beendet. Sollte das Praktikum noch ausstehen, kann eine Verlängerung der Studienzeit beantragt werden, um es abzuschließen.

Die Einrichtung muss in Spanien zugelassen sein.

Die Studien müssen durchgeführt worden sein. persönlich in Spanien, an einer anerkannten Hochschule. Im Ausland absolvierte Studien und reine Online-Studiengänge werden nicht anerkannt.


Zusätzliche Anforderungen

Zusätzlich zu den akademischen Voraussetzungen muss der Bewerber folgende Anforderungen erfüllen:

Keine Vorstrafen: Keine Vorstrafen in Spanien oder den Wohnsitzländern der letzten fünf Jahre. Bei einem Studentenvisum von weniger als sechs Monaten ist in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland erforderlich. Bei längeren Aufenthalten erfolgt die Überprüfung üblicherweise automatisch.

Ausreichende finanzielle Mittel: Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während der Jobsuche zu bestreiten. Die Richtbeträge sind:

  • Für den Antragsteller: die 100% des monatlichen IPREM (ca. 600 €/Monat im Jahr 2026), es sei denn, es wird ein Nachweis über eine im Voraus bezahlte Unterkunft vorgelegt; in diesem Fall genügt die IPREM-Bescheinigung 50%.
  • Für das erste Familienmitglied, das Sie begleitet: die 75% des monatlichen IPREM zusätzlich
  • Für jedes weitere Familienmitglied: 50% des monatlichen IPREM zusätzlich

Im Jahr 2026 verschärfte die Regierung ihre Überprüfung der Finanzmittel: Der bloße Nachweis eines aktuellen Kontostands reicht nicht mehr aus. Es gelten nunmehr bestimmte Anforderungen. Bankzertifikate mit Rückverfolgbarkeit der Gelder die belegen, dass die Mittel stabil und regelmäßig sind und nicht erst kurz vor der Antragstellung eingezahlt wurden.

Krankenversicherung: Sie benötigen in Spanien eine staatliche oder private Krankenversicherung mit Vollversicherungsschutz. Dies kann die spanische Gesundheitskarte sein (falls Sie aufgrund Ihrer Studienbeiträge Anspruch auf staatliche Gesundheitsversorgung haben) oder eine private Krankenversicherung. Ab 2026 werden Versicherungen mit hohen Zuzahlungen oder nur teilweisem Versicherungsschutz von der Regierung nicht mehr anerkannt.

keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen auch nicht als im Schengen-Raum unzulässig gelistet werden.


Was kann ich mit diesem Visum tun und was nicht?

Dies ist die wichtigste und zugleich die am häufigsten missverstandene Frage. Arbeitsgenehmigung Es handelt sich nicht um eine Arbeitserlaubnis..

Was Sie tun können

  • Um sich legal in Spanien aufzuhalten während der Gültigkeitsdauer (bis zu 24 Monate)
  • Jobsuche aktiv in Spanien, ohne sich in einer irregulären Situation zu befinden
  • Ein Geschäftsprojekt vorbereiten und starten oder Startup
  • Bringen Sie Ihre Familie mit dass sie Sie während Ihres Studiums begleitet haben (unter den gleichen Bedingungen wie während Ihres Studienaufenthalts; sie dürfen auch nicht arbeiten)
  • Ändern Sie Ihren Status Sie können eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn Sie eine Stelle finden oder Ihr eigenes Unternehmen gründen, ohne Spanien verlassen zu müssen.

Was Sie NICHT tun können

  • Arbeiten Während der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvisums einer Beschäftigung bei einer anderen Person oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, stellt eine schwere Straftat dar.
  • Verlängern Diese Genehmigung ist auf maximal 24 Monate befristet und kann nicht verlängert werden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist keine Anstellung gefunden oder kein Projekt begonnen haben, müssen Sie eine andere Genehmigung beantragen oder Spanien verlassen.

Dauer, Fristen und Bewerbungsprozess

Wann soll ich mich bewerben?

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist:

  • Aus den vorangegangenen 60 Kalendertagen bis zum Ablauf der Studienerlaubnis
  • Bis zu 90 Tage später bis zu diesem Ablaufdatum

Anders ausgedrückt: Sie haben 150 Tage Zeit (60 Tage vor und 90 Tage nach der Frist), um Ihren Antrag einzureichen. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, müssen Sie andere Möglichkeiten zur Legalisierung Ihres Aufenthaltsstatus prüfen.

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigung gilt bis zu 24 Monate, Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ablauf der vorherigen Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Sie kann nicht erneuert oder verlängert werden.

Beschlussfrist

Einer der Vorteile dieses Verfahrens ist seine Schnelligkeit: Die Verwaltung hat eine maximale Bearbeitungszeit von 20 Werktage Die Bearbeitung beginnt mit dem Datum der Einreichung des vollständigen Antrags. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Antrag als genehmigt. Positives administratives Schweigen. Es handelt sich um eines der schnellsten Einwanderungsverfahren.


Erforderliche Dokumentation

Für die Einreichung des Antrags benötigen Sie Folgendes:

  • Formular EX-26 (Option «A: Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche oder zur Durchführung eines Geschäftsprojekts gemäß Gesetz 14/2013»), ordnungsgemäß ausgefüllt
  • Gültiger Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 1 Jahr (vollständige Kopie)
  • Dokumente zum Nachweis des Hochschulabschlusses: Offizielles Abschlusszeugnis des Studiums auf dem erforderlichen Mindestniveau (MEC-Niveau 6 oder höher). Der Abschluss muss im RUCT registriert sein. Bei einem Master- oder Doktortitel ist zusätzlich das Verteidigungszeugnis bzw. die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades erforderlich.
  • Dokumentation der finanziellen Ressourcen: Kontoauszüge mit Nachverfolgbarkeit, Eigentumsnachweise, Gehaltsabrechnungen von Familienmitgliedern, die finanzielle Mittel beisteuern, usw.
  • Unterlagen zur Krankenversicherung: gültige Versicherungspolice oder Gesundheitskarte
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (falls der Studienaufenthalt weniger als 6 Monate betrug), gegebenenfalls mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
  • Zahlungsnachweis der Gebühren (Modell 790, Code 052)

Alle ausländischen Dokumente müssen mit Apostille versehen oder legalisiert und begleitet von beglaubigte Übersetzung ins Spanische.


Wie man von einem Visum zur Arbeitssuche eine Arbeitserlaubnis erhält

Dies ist der entscheidende Schritt: Sobald Sie einen Job gefunden haben oder sich entschieden haben, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, müssen Sie Ändern Sie Ihre Autorisierung bevor es abläuft. Diese Statusänderung ist einer der großen Vorteile des Visums für Arbeitssuchende: Sie können sie vornehmen. ohne Spanien zu verlassen und ohne den Umweg über das Konsulat Ihres Landes.

Wenn Sie eine Stelle als Angestellter finden

Wenn Ihnen ein Arbeitgeber ein Angebot macht, beginnt das Unternehmen den Prozess der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Ein wichtiger Vorteil: Wenn Sie mindestens ein Jahr rechtmäßiger Aufenthalt In Spanien (einschließlich Studienzeit und Jobsuche) bleibt der Arbeitgeber dem Arbeitgeber überlassen von der Darlegung der nationalen Beschäftigungslage befreit (dass es keine lokalen Kandidaten für die Stelle gibt). Dies vereinfacht den Einstellungsprozess erheblich.

Wenn Sie sich entscheiden zu beginnen

Wenn Sie sich anstatt nach einer Anstellung umzusehen, dazu entschließen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, können Sie sich bewerben bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbstständige oder Zuflucht suchen in der Gesetz 14/2013 (Startup-Gesetz) Wenn Ihr Projekt die Anforderungen an Innovation und Skalierbarkeit erfüllt, unterstützen wir Sie bei NIESPANA dabei, den optimalen Weg für Ihr Projekt zu finden. Informieren Sie sich auch über unseren Service. Unternehmen in Spanien.

Frist für die Änderung

Es wird empfohlen, den Modifizierungsprozess zu starten. mehrere Monate im Voraus Bevor Ihre Arbeitssucheerlaubnis abläuft. Warten Sie nicht bis zu den letzten Tagen: Wenn sich der Prozess verzögert und Ihre Erlaubnis abläuft, ohne dass sie aktualisiert wurde, könnten Sie Ihren Aufenthaltsstatus verlieren.


Was passiert, wenn die 24 Monate ablaufen und ich bis dahin keine Arbeit gefunden habe?

Diese Genehmigung ist weder verlängerbar noch erneuerbar. Sollte sie innerhalb von 24 Monaten nicht in eine Arbeits- oder Unternehmererlaubnis umgewandelt werden, stehen einige Optionen zur Verfügung, die im Einzelfall geprüft werden müssen:

  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. wenn Sie sich schon lange genug in Spanien aufhalten), könnten Sie diese Option in Betracht ziehen. soziale Integration oder die Arbeitsplatzsicherheit, obwohl dies eine Phase der Unregelmäßigkeit mit sich bringen würde
  • Wenn Sie während dieses Zeitraums unregelmäßig gearbeitet haben, Arbeitsplatzsicherheit Dies könnte eine Möglichkeit sein, dieses Beschäftigungsverhältnis zu legalisieren.
  • In einigen Fällen bestehen möglicherweise Möglichkeiten, das Studium (Master, Promotion) wieder aufzunehmen und ein neues Studentenvisum zu erhalten.

Vorausschauende Planung ist unerlässlich. Bei NIESPANA analysieren wir Ihre Situation frühzeitig, um die beste Lösung zu finden, bevor es so weit kommt.


Jobsuchendenvisum vs. andere Optionen zum Studieren und Arbeiten in Spanien

JobsucheDigitaler NomadeBevollmächtigung im Namen anderer
ProfilAbschluss in Spanien erworbenFernarbeiterArbeitnehmer mit Stellenangebot
HauptanforderungIch habe in Spanien studiertVertrag mit einem ausländischen UnternehmenVertrag mit einem spanischen Unternehmen
Es ermöglicht Ihnen zu arbeitenNein (einfach suchen).Ja (für ausländische Unternehmen)Ja
DauerBis zu 24 Monate1-3 Jahre, verlängerbar1 Jahr verlängerbar
KrankenversicherungObligatorischObligatorischNicht ausdrücklich erforderlich
Beschlussfrist20 Werktage20 Werktage3 Monate

Wenn Sie als Fachkraft außerhalb der EU nicht in Spanien studiert haben, aber hier arbeiten möchten, ist das Jobsuchendenvisum nicht die richtige Option für Sie. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden. Arbeitserlaubnis in Spanien oder die Visum für digitale Nomaden wenn Sie für ein ausländisches Unternehmen aus der Ferne arbeiten.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich dieses Visum beantragen, wenn ich an einer renommierten ausländischen Universität studiert habe? Nein. Diese Berechtigung steht nur denjenigen zur Verfügung, die ihr Studium abgeschlossen haben. physisch in Spanien an einer autorisierten Einrichtung. Wenn Sie im Ausland studiert haben und in Spanien arbeiten möchten, benötigen Sie eine reguläre Arbeitserlaubnis mit einem spanischen Stellenangebot.

Wie viel Zeit habe ich, um einen Job zu finden, sobald ich das Visum erhalten habe? Sie haben maximal 24 Monate Zeit ab Ablauf Ihrer Studienberechtigung. Es gibt keine Mindestfrist: Sobald Sie ein Jobangebot haben, können Sie den Statusänderungsprozess sofort einleiten.

Kann ich mit diesem Visum bezahlte Praktika absolvieren? Nein. Bezahlte Praktika gelten als Arbeit und sind während der Gültigkeit Ihrer Arbeitserlaubnis nicht zulässig. Unbezahlte oder studienbegleitende Praktika können unter bestimmten Umständen genehmigt werden; konsultieren Sie vor der Annahme eines solchen Praktikums einen Experten.

Darf mein Partner/meine Partnerin in Spanien arbeiten, wenn er/sie mit mir mit diesem Visum einreist? Nein. Die Aufenthaltsgenehmigung Ihrer mitreisenden Familienangehörigen ist an Ihre Genehmigung gekoppelt, sie dürfen jedoch während dieses Zeitraums nicht arbeiten. Sie dürfen arbeiten, sobald Sie Ihren Status in eine Arbeitserlaubnis ändern und sie eine eigene entsprechende Genehmigung erhalten.

Wird die Zeit, die mit diesem Visum verbracht wurde, auf die langfristige Aufenthaltsgenehmigung angerechnet? Ja. Die Zeit mit Arbeitserlaubnis gilt als rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien. Zusammen mit der Zeit Ihres Studentenvisums (die für die Kategorie 50% angerechnet wird) und den darauffolgenden Jahren mit einer Arbeitserlaubnis erfüllt dies die für den Aufenthalt erforderliche fünfjährige Frist. Langzeitaufenthalt in der EU.

Kann ich dieses Visum beantragen, wenn ich das Kind eines spanischen Staatsbürgers bin? Die Regelungen gelten auch für Kinder spanischer Staatsbürger, die ihre spanische Staatsangehörigkeit verloren haben, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. In diesen Fällen wird empfohlen, abzuwägen, ob eine Familienzusammenführung oder die Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit vorteilhafter sein könnte.


NIESPANA: Wir kümmern uns um Ihr Visum für die Jobsuche

Das Visum für Arbeitssuchende ist eines der schnellsten Verfahren im gesamten spanischen Einwanderungssystem, aber es ist auch eines, bei dem Fehler in den Unterlagen (Abschluss nicht im RUCT registriert, schlecht akkreditierte finanzielle Mittel, unzureichende Versicherungspolice) Wochen dauern oder zur sofortigen Ablehnung führen können.

Bei NIESPANA prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bevor wir etwas einreichen, bereiten den vollständigen Antrag vor und unterstützen Sie bis zum Erhalt Ihrer Genehmigung. Und wenn Sie eine Anstellung gefunden haben, helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis. NIE und die Bankkonto.

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Haben Sie es eilig oder eine konkrete Frage? Kontaktieren Sie uns direkt Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.


Quellen: Siebzehnte Zusatzbestimmung des Gesetzes 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung; Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates; Königliches Dekret 1155/2024 vom 19. November (Einwanderungsverordnung), Artikel 190.10; Ministerium für Integration, Soziale Sicherheit und Migration (Informationsblatt 20).

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