8. Mai 2026

Familienbande in Spanien: Anforderungen 2026

Die Familienzusammenführung in Spanien ist eine Aufenthaltserlaubnis, die unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Artikel 124 der Einwanderungsverordnung für undokumentierte Einwanderer mit familiären Bindungen in Spanien erteilt wird. Sie unterscheidet sich von der sozialen und der beruflichen Wiedereingliederung, für die jeweils eigene Voraussetzungen gelten. Wer kann die Familienzusammenführung in Spanien beantragen? Folgende Personen können einen Antrag stellen…

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