Er familiäre Bindungen Spanien Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis für Ausnahmefälle, die in der Artikel 124 der Einwanderungsbestimmungen für undokumentierte Einwanderer mit familiären Bindungen in Spanien. Es unterscheidet sich von soziale Integration und von Arbeitsplatzsicherheit, die ihre eigenen spezifischen Anforderungen haben.
Wer kann in Spanien einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?
Ausländer können sich in folgenden Fällen bewerben: als Elternteil eines minderjährigen Kindes mit spanischer Staatsangehörigkeit, als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eines spanischen Staatsbürgers oder eines Ausländers mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien oder als Kind eines ursprünglich spanischen Elternteils. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema. Familienbande für weitere Informationen.
Anforderungen und erforderliche Dokumentation
Um einen Antrag auf Familienzusammenführung in Spanien zu stellen, müssen Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung physisch in Spanien aufhalten, dürfen in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in Ihrem Herkunftsland vorbestraft sein und dürfen nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, mit dem Spanien ein Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen hat. Zu den wichtigsten erforderlichen Unterlagen gehören das Formular EX-10, das Familienbuch oder die Geburtsurkunde des spanischen Minderjährigen, der Personalausweis oder Reisepass des spanischen oder in Spanien ansässigen Familienmitglieds sowie die entsprechenden Gebühren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns., Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten..
Unterschiede zu anderen Arten von Wohnsitz
Im Gegensatz zu soziale Integration, Während für Aufenthaltstitel ein Nachweis über drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in Spanien erforderlich ist, ist für Aufenthaltstitel aufgrund familiärer Bindung kein Mindestaufenthaltsdauer erforderlich, wenn der Antragsteller Elternteil eines minderjährigen spanischen Kindes ist. Im Gegensatz zu Verwurzelung durch Bildung, Es ist nicht erforderlich, in Spanien studiert zu haben.
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