Was ist Familienzusammenführung?
Die Familienzusammenführung ist das Recht von Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht in Spanien, bestimmte Familienangehörige nach Spanien zu holen. Sie ermöglicht es ihnen, sich dauerhaft bei ihren Angehörigen niederzulassen. Falls Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, informieren Sie sich bitte auch hierzu. Visumsverlängerungen.
Wer kann neu gruppiert werden?
Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren oder ältere behinderte Kinder, die vom Sponsor abhängig sind, Vorfahren (Eltern oder Großeltern), wenn diese von ihm abhängig sind und Gründe vorliegen, die ihren Aufenthalt in Spanien rechtfertigen, und Kinder über 18 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für ihren eigenen Bedarf sorgen können.
Anforderungen des Sponsors
Sie benötigen eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung Sie beantragt haben müssen, eine geeignete Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel. Unsere Experten in Familienbande Sie werden die jeweils erforderlichen wirtschaftlichen Schwellenwerte erläutern.
Prozess und Dokumentation
Der Antrag wird beim Einwanderungsamt Ihrer Provinz eingereicht. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören das Antragsformular, eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis des Bürgen, ein Nachweis der Anmeldung beim örtlichen Rathaus, Dokumente zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und ein Wohnsitznachweis. Buchen Sie Ihren Beratungstermin. um Ihren Fall zu analysieren.
NIESPANA, Ihr Verbündeter bei der Familienzusammenführung
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