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Befinden Sie sich in einer irregulären Situation und sind seit mindestens zwei Jahren in Spanien und möchten Ihre Situation regulieren, weil Sie in den vorangegangenen Jahren mindestens sechs Monate lang gearbeitet haben? (Arbeitswurzeln)
Was brauchen Sie?
Vollständige Kopie des Reisepasses.
Dokumentation, die den fortgesetzten Aufenthalt in Spanien belegt für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Die vorgelegten Unterlagen müssen die Identifikationsdaten des Antragstellers enthalten und vorzugsweise von einer spanischen öffentlichen Verwaltung ausgestellt und/oder registriert worden sein. Berücksichtigt werden beispielsweise Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung, dem Krankenhausaufenthalt, einer ärztlichen Beratung im öffentlichen Gesundheitswesen sowie alle kommunalen, regionalen oder staatlichen Unterlagen, die einen Aufenthalt in Spanien rechtfertigen.
Polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt von den Behörden des Landes oder der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Einreise nach Spanien gewohnt haben.
Dokumentation zum Nachweis des Bestehens von Arbeitsverhältnissen, im Aufenthalts- oder Aufenthaltsstatus der letzten zwei Jahre. Zu diesem Zweck muss die Arbeitstätigkeit als Arbeitnehmer mindestens einen Arbeitstag von 30 Stunden pro Woche in einem Zeitraum von sechs Monaten oder 15 Stunden pro Woche in einem Zeitraum von 12 Monaten umfassen. Im Falle einer selbständigen Tätigkeit muss eine ununterbrochene Tätigkeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden.